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Ein Schwerbehindertenausweis (auch Schwer-in-Ordnung Ausweis) kann i. d. R. ab einem Behinderungsgrad (GdB) von mehr als 50 beim zuständigen Bürgerbüro beantragt werden.

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten, Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen, wie bspw. die kostenlose oder vergünstigte Inanspruchnahme von Verkehrsmitteln.

schwerbehindertenausweis-musterAb Vollendung des 10. Lebensjahres kommt ein Passfoto auf den Schwerbehindertenausweis.

Nach § 5 der Schwerbehindertenausweis­verordnung (SchwbAwV) kann für schwerbehinderte Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können auf Antrag jedoch auch ein Ausweis ohne Lichtbild ausgestellt werden. In diesem Fall wird in den vorgesehenen Raum der Vermerk „Ohne Lichtbild gültig“ eingetragen.


Beantragung und Gültigkeit

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein Passfoto (nicht biometrisch)
  • ggf. eine Kopie des Aufenthaltsstatus

Der Schwerbehindertenausweis ist 5 Jahre gültig. Bei Kindern unter 10 Jahren jedoch max. bis zum 10. Lebensjahr. Für schwerbehinderte Menschen zwischen 10 und 15 Jahren max. bis zum 20. Lebensjahr.

Rechtsgrundlage bildet die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.