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Estland hat ein spezielleres Passfoto-Format von 40 × 50 mm.

Anforderungen an die Person

Die Person muss auf dem Foto wie folgt abgebildet sein:

  • frontal,
  • mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund,
  • ohne Kopfschmuck,
  • mit geöffneten Augen und Blick direkt in die Kamera.
  • Brillen sind erlaubt, wenn die Augen nicht durch den Rand oder Rahmen verdeckt werden, und keine Reflexionen entstehen. Sonst sollte die Brille abgezogen werden.
  • Haare sollten das Gesicht weder verdecken, noch Schatten auf’s Gesicht werfen.

Anforderungen ans Foto

Das Foto muss farbig sein und eine Größe von 40 x 50 mm haben.

Die Länge von Kinn zum oberen Kopfenden muss 70-80% der Bildhöhe betragen.

  • Das Foto sollte nicht älter als 6 Monate sein.
  • Das Foto sollte keine Fingerabdrücke oder andere Verschmutzungen / Beschädigungen aufweisen.
  • Farben und Helligkeitswerte sollten der natürlichen Erscheinung entsprechen und nicht verfälscht werden.
  • Der einfarbige und helle Hintergrund muss sollte einen guten Kontrast zum Gesicht und den Haaren bilden. Empfohlene Farben sind:
    •   Hellblau,
    •   Beige,
    •   Hellbraun,
    •   Hellgrau oder
    •   Weiß.
  • Ein Roter-Augen-Effekt wird nicht akzeptiert, aber auch die Entfernung per Software ist nicht erlaubt.

Digitale Beantragung eines Ausweises möglich

Estland ist was Behördengänge angeht recht modern: Ist der letzte Ausweis vor weniger als 5 Jahren beantragt worden, kann man einen neuen auch per E-Mail anfordern. Dazu müssen alle Beantragungs-Unterlagen und das neue Passfoto, sowie die Unterschrift einfach in einem Container / ZIP-Archiv an die Behörde übermittelt werden.

Sowohl Passfoto als auch Unterschrift werden im JPG-Format benötigt.

Das Passfoto muss farbig sein und sollte eine Auflösung von mindestens 1300×1600 Pixeln haben. Die Anforderungen für estländische Passfotos haben sich kürzlich geändert und können auf den Seiten der estländischen Polizei nachgelesen werden. Dort findet sich auch eine Schablone und einige Besipielbilder. Wer an einer textuellen Version interessiert ist, kann die derzeit gültige Gesetzesgrundlage des Innenministers lesen.

Die Unterschrift sollte auf einem leeren DinA4 Blatt Papier platziert und dann abfotografiert, oder gescannt werden. Die Auflösung sollte mindestens 200×600 Pixel betragen. Verwende am besten einen dunklen und ggf. etwas dickeren Stift.

Dann ist wie gesagt alles zu zippen, damit die Dateien nicht einzeln in der Mail, sondern in einem Archiv liegen. Mehr Infos dazu hier:

https://www.politsei.ee/et/juhend/eesti-passi-taotlemine-taeiskasvanule/taotlemine-teeninduses

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