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Ablauf der Beantragung

Wie auch der Reisepass kann der Personalausweis nur persönlich im zuständigen Rathaus beantragt werden. Zur Beantragung sollte der alte Personalausweis oder ein Reisepass mitgebracht werden. Anders läuft es bei der erstmaligen Beantragung eines Personalausweises ab.

Die Beantragung ist dann schnell erledigt – es bedarf lediglich einer Unterschrift.

Ist der Antragsteller noch unter 16, muss zur Beantragung eine schriftliche Bestätigung der bzw. des Personensorgeberechtigten und dessen Ausweis mitgebracht werden. Die Eltern sollten in diesem Fall also am besten einfach mitkommen.

Das muss mitgebracht werden:

  • abgelaufener Personalausweis, aktueller Reisepass oder Geburtsurkunde
  • biometrisches Passbild
  • Gebühr (28,80 €, bzw. 22,80 € für Personen unter 24 Jahren)

Es dauert dann i. d. R. zwischen 3 und 6 Wochen, bis der Personalausweis ausgestellt wurde und abgeholt werden kann.

Abholung

Ist die Bearbeitung abgeschlossen und der Ausweis ausgestellt, wird man darüber informiert. Oft ist die Statusauskunft auch online möglich. Der neue Personalausweis kann dann entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden. Dieser benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (formlos möglich), in dem sein Name und seine Anschrift genannt werden und eine Möglichkeit, sich auf dem Amt ausweisen zu können.

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