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Gültig für: Reisepass (passeport), Kids-ID, elektronischer Personalausweis (carte d’identité électronique), Aufenthaltstitel für Ausländer (document de séjour pour les étrangers)

Auch die belgischen 🇧🇪 Lichtbildausweise orientieren sich am verbreiteten Standard von 35 × 45 mm. Wichtig ist, dass das Lichtbild in Farbe und guter Qualität eingereicht wird. Als Richtlinie für die Auflösung gilt der Mindestwert von 400 dpi. Es gilt zudem, dass auch Kopien von Fotos nicht zulässig sind, genau wie bearbeitete (dazu zählt auch das Entfernen eines „Rote-Augen-Effektes“!) oder farblich verfremdete Varianten. Auch das Fotopapier sollte hochwertig sein, Druck und Zustand des Fotos einwandfrei. Vorweg: Älter als sechs Monate darf Dein Foto grundsätzlich nicht sein, allzu alte Bilder empfehlen sich also nicht.

Kurz und bündig

  • In Belgien gelten die gleichen Passbild-Bestimmungen für alle Ausweise.
  • Die Anforderungen decken sich fast komplett mit den deutschen Passbild-Bestimmungen.
  • Die minimale Kopfgröße weicht 1 mm von den deutschen Anforderungen ab – der Rest ist identisch.

Hintergrund

Für den Hintergrund Deines Bildes solltest du einen hellen, einfarbigen Hintergrund wählen – im Optimalfall Weiß (entscheidend ist hier der Kontrast, sodass Weiß eigentlich immer zu empfehlen ist, solange Deine Haare es nicht ebenfalls sind). Zusätzlich sollte der Hintergrund frei von Mustern oder Schatten sein.

Beleuchtung

Die Beleuchtung sollte gleichmäßig und natürlich sein und vor allem auch in Deinem Gesicht keine Schatten werfen. Hier empfiehlt es sich, das Bild vor einem Fenster aufzunehmen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Unbedingt solltest Du Dich gerade vor die Kamera stellen. Aufnahmen im Halbprofil oder ähnliches werden nicht angenommen. Schultern und Kopf sollten beide gerade zur Linse gerichtet sein, diese wiederum auf Höhe Deiner Augen positioniert. Letzteres ist wichtig, da der Kopf nicht mehr als ein paar Grad geneigt sein darf, sowohl zur Seite als auch nach vorne oder hinten.

Größe und Ausrichtung

Mitte und Fokus Deines Fotos muss in jedem Fall dein Gesicht sein. Dein Kopf sollte dabei etwa 31 – 36 mm der Höhe des Bildes einnehmen, also ca. 70 – 80%. Hier zählen die belgischen Behörden vom Kinn bis zum Haaransatz, es zählt also z.B. nicht, wenn Deine Frisur noch weit darüber hinausragt. Deine Frisur muss übrigens nicht vollumfänglich im Bild sein, sollte sie aus der Schablone oder dem Passbild herausragen, ist das nicht schlimm. Optimal positioniert ist Dein Gesicht dann, wenn eine imaginäre Linie zwischen Deinen Augen in etwa parallel zu den oberen und unteren Bildkanten verläuft und Deine Nase auf der Mittelsenkrechte liegt.

Eigenschaft Deutschland Belgien
Passbild-Breite 35 mm 35 mm
Passbild-Höhe 45 mm 45 mm
Gesichtshöhe 32 – 36 mm 31 – 36 mm
Ausrichtung an Kinnlinie an Kinnlinie

Dein Gesicht sollte auf dem Foto möglichst scharf und (auch farblich) naturgetreu sein, da die belgischen Behörden gerade die Ähnlichkeit zwischen Bild und Person als Maßstab für die Annahme des Bildes nennen. Sichtbar muss Dein gesamtes Gesicht sein, dazu zählen hier der Raum zwischen Stirn, Kinn und an Ohrenansätzen, zusätzlich der obere Teil der Schultern. Dein Gesichtsausdruck sollte neutral sein. Grimassen und auch ein kleineres Lächeln sind Ausschlusskriterien. Dein Mund muss daher geschlossen sein, Deine Augen geöffnet.

Brillen und der Augenbereich

Gerade die Augen spielen eine enorm wichtige Rolle für Dein biometrisches Passbild, sodass sie unbedingt komplett sichtbar bleiben müssen. Sie dürfen also auch nicht etwa durch Brillen (z.B. den Rahmen, dunkle/farbige Gläser oder Spiegelungen im Glas) oder Haare verdeckt werden. Sollte Deine Brille Deine Augen nicht verdecken oder verfremden, darfst Du sie allerdings selbstverständlich tragen. Ausnahmen stellen hier nur besonders große oder auffällige Brillengestelle dar, die die Identifikation anderweitig erschweren.

Kopfbedeckungen

Andere Accessoires sind erlaubt, solange sie das Gesicht nicht verdecken, Kopfbedeckungen sind hingegen kategorisch verboten. Ausnahmen von spezifischen Regeln gelten in drei Fällen:

  • Religiöse Gründe: Solltest Du nachweislich aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, ist diese erlaubt, solange das Gesicht weiter ausreichend (siehe oben) sichtbar bleibt.
  • Medizinische Gründe: Solltest Du nachweislich körperlich oder medizinisch bedingt bestimmte Anforderungen nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, dass Ausnahmen zugelassen werden. Achtung: Sollte der zuständige Beamte Zweifel haben, kann ein ärztliches Attest eingefordert werden!
  • Kinder unter sechs Jahren: Hier gelten einige Ausnahmen bezüglich Körper- und Kopfhaltung sowie dem Blick. So muss ein Kind bspw. nicht Kopf oder Schultern gerade halten. Ebenfalls muss der Gesichtsausdruck nicht neutral und der Mund nicht geschlossen sein.
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