Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 24 Jahre sind, beträgt die Gültigkeitsdauer für den Personalausweis 10 Jahre.
Für jüngere Personen gilt eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Dies ist auf die größeren optischen Veränderungen in jungen Jahren zurückzuführen.
Ausgestellt | Gültigkeit |
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bis zum 24. Lebensjahr | 6 Jahre |
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr | 10 Jahre |
Anders beim vorläufigen Personalausweis
Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Ausweis mit einer neuen Seriennummer erstellt, eine Verlängerung des alten Ausweis ist nicht möglich.
Quelle: Bundesministerium für Justiz § 2 Gültigkeit