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Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 24 Jahre sind, beträgt die Gültigkeitsdauer für den Personalausweis 10 Jahre.

Für jüngere Personen gilt eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Dies ist auf die größeren optischen Veränderungen in jungen Jahren zurückzuführen.

Ausgestellt Gültigkeit
bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

Anders beim vorläufigen Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Ausweis mit einer neuen Seriennummer erstellt, eine Verlängerung des alten Ausweis ist nicht möglich.

Quelle: Bundesministerium für Justiz § 2 Gültigkeit

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