Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte ursprünglich bereits zum ersten Januar 1995 eingeführt werden und die Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen. Nach einigen Verzögerungen und politischen Auseinandersetzungen haben die Krankenkassen nun begonnen ab Oktober 2011 die neuen elektronischen Gesundheitskarten auszugeben.

Eine Neuerung ist, dass nun von allen Karteninhabern ab 15 Jahren ein Lichtbild eingesendet werden muss, welches auf die Karte gedruckt wird. Dadurch soll der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen entgegenwirkt werden. Zudem ist die neue elektronische Gesundheitskarte auch mit einem Chip ausgestattet, der die Verschlüsselung der Daten ermöglicht.

Zunächst sind auf der elektronischen Gesundheitskarte die Stammdaten des Karteninhabers gespeichert: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus. In Zukunft können jedoch noch weitere Daten auf der Karte gespeichert werden. Auf der Rückseite der Karte kann die euröpäische Versicherungskarte abgedruckt sein, welche die Inanspruchnahme von Leistungen in 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz ermöglicht.