Voraussetzungen
In einigen Fällen wird im Ausland ein internationaler Führerschein benötigt. Er kann nur Personen ausgestellt werden, die bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Ist noch ein älterer Führerscheine oder DDR Führerschein in Verwendung, muss gleichzeitig ein neuer Kartenführerschein beantragt werden. Dies dauert ca. 3 Wochen.
Hinweis
- Internationale Führerscheine werden nur bei Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins ausgestellt.
Gültigkeit
Die Gültigkeit des internationalen Führerschein beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die deutschen Führerscheinklassen für Lastkraftwagen und Busse bilden eine Ausnahme und haben eine kürzere Gültigkeitsdauer. Dies betrifft die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E.
Ist der internationale Führerschein abgelaufen, kann er nicht verlängert werden.
Ausstellung
- Ein Internationaler Führerschein ist nach der Ausstellung 3 Jahre gültig und darf nicht verlängert werden. Der Internationale Führerschein darf dabei die Gültigkeitsdauer des nationales Führerschein nicht überschreiten.
- In EU und EWR Ländern braucht man keinen internationalen Führerschein vorzeigen.
Kosten
- Die Ausstellung des Internationalen Führerschein kostet 15,00 Euro.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass,
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (siehe Passbild Anleitung),
- gültiger EU-Kartenführerschein im Scheckkarten-Format.