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Das weltweit am weitesten verbreitete ICAO-Format hat inzwischen auch Japan 🇯🇵 erreicht. Solltest Du also einen japanischen Reisepass beantragen wollen, benötigst Du dementsprechend auch hier Foto im Format 35 × 45 mm. Da sich die deutschen Behörden an denselben Empfehlungen orientiert, sind die Regularien hier auch ansonsten sehr ähnlich.

Du erfährst,

  • welche Anforderungen an biometrische Passbilder in Japan gestellt werden.
  • was die Unterschiede zu deutschen Passfotos sind.

Legen wir los?

Größe & Ausrichtung

Das Gesicht sollte bei japanischen Passbildern etwa 34 mm (± 2 mm) einnehmen. „Gesicht“ bezeichnet dabei in der Definition der Behörden den Raum zwischen Kinn und Haaransatz (in der Horizontale sollte zudem immer der Raum zwischen beiden Ohrenansätzen sichtbar bleiben).

Damit Du Dein Gesicht auch richtig positionieren kannst, existieren noch ein paar weitere Richtlinien: Um mittig im Bild zu sein, sollte Deine Nase auf einer gedachten Mittelsenkrechte liegen, also etwa ca. 17 mm vom jeweiligen äußeren Bildrand entfernt. Hier ist allerdings auch etwas Toleranz möglich. Besteht jetzt auch noch ein Abstand von ca. 4 mm (± 2 mm) zwischen Deinem oberen Kopfende und den oberen Bildrand, solltest Du perfekt im Bild platziert sein. Hier gilt übrigens bewusst das Kopfende – sollte Deine Frisur nicht mehr ins Bild passen, ist das letztlich egal. Sie darf ruhig aus dem Bild herausragen.

Hintergrund

Der Hintergrund sollte grundsätzlich blau sein. Ausnahmen gelten hier nur, wenn ein weißer Hintergrund bei Dir (etwa wegen Deiner Haarfarbe) keinen ausreichenden Kontrast erzeugen würde. Auch in diesen Fällen muss der Hintergrund jedoch einfarbig und hell sein, ein leichtes Grau empfiehlt sich etwa.

Andere Gegenstände oder gar Personen dürfen selbstverständlich auf keinen Fall zu sehen sein. Nicht nur sollte Dein Hintergrund keine Muster haben – auch Schatten dürfen keine zu sehen sein. Das gilt allerdings nicht nur in Bezug auf den Hintergrund, sondern insbesondere auch für Dein Gesicht.

Ausleuchtung & Farbe

Deswegen ist es wichtig, dass Dein Gesicht gleichmäßig und natürlich von vorn ausgeleuchtet wird, etwa durch eine Aufnahme vor einem Fenster. Dies garantiert auch eine naturgetreue Farbgebung, die ebenfalls ein wichtiges Kriterium für das Passbild ist, um eine zweifelsfreie Identifikation zu ermöglichen. Aus diesem Grunde sind auch sichtbare nachträgliche Bearbeitungen streng verboten, auch zur Entfernung eines „Rote-Augen-Effektes“. Da dieser allerdings auch ein Ausschlusskriterium ist, nimmst Du das Bild in diesem Fall am besten noch einmal auf.

Bei der Aufnahme ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass das Gesicht scharf, und der Fokus des Bildes korrekt eingestellt ist. Unzureichende Qualität in Bezug hierauf führt schnell zur Ablehnung des Bildes.

Kopfhaltung

Unverzichtbar ist auch beim japanischen Reisepass die richtige Haltung von Kopf und Körper. Der Blick muss gerade in die Kameralinse gerichtet sein, der Kopf in keine Richtung geneigt (also weder nach vorne oder hinten noch zur Seite) und die Schultern parallel zur Kamera. Sollte eines dieser Kriterien vom geforderten Standard abweichen, werden die japanischen Behörden das Bild in den allermeisten Fällen abweisen.

Wichtig ist in diesem Kontext auch, dass die Gesichtszüge nicht verzogen werden, also nicht etwa die Mundwinkel nach oben oder ähnliches. Der Mund muss zudem in jedem Fall geschlossen bleiben, die Augen hingegen geöffnet.

Augenbereich

Für die Biometrie des Passbildes ist die vollständiges Sichtbarkeit der Augen unbedingt notwendig, weswegen sie auch nicht einmal teilweise verdeckt werden dürfen. Das gilt auch für Haarsträhnen oder Sehhilfen, weswegen gerade bei letzteren Vorsicht geboten ist. Farbige Kontaktlinsen fallen zum Beispiel grundsätzlich weg, da sie Deine Augenfarbe entfremden und somit die Identifikation erschweren. Das Gleiche gilt logischerweise für farbige oder dunkle Brillengläser, diese sind ebenso verboten. Bei den Gläsern ist zudem darauf zu achten, dass etwaige Reflexionen im Glas auf dem Foto nicht die Sichtbarkeit der Augen beeinträchtigen dürfen, in solchen Fällen ist das Bild für die japanischen Anforderungen unbrauchbar. Zuletzt musst Du auch noch auf den Rahmen Deiner Brille Acht geben. Dieser darf nämlich ebenso nicht deine Augen verdecken. Sollte Deine Brille diese Regularien erfüllen, steht allerdings natürlich nichts dem Tragen der Brille im Weg.

Kopfschmuck etc.

Auch Accessoires sind tendenziell eher unerwünscht. Schmuck ist nur erlaubt, wenn er unauffällig ist. Das Tragen von Kopfbedeckungen hingegen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Diese sind etwa bei religiösen Gründen oder medizinischen Notwendigkeiten gegeben. In diesen Fällen ist allerdings empfehlenswert, die entsprechenden Behörden zu kontaktieren und eine fallspezifische Auskunft zu erfragen, da hier auch die regionalen Institutionen eigene Regeln aufstellen können.

Uneingeschränkt gültig bleibt allerdings der Grundsatz, dass das Gesicht (Definition siehe oben) klar sichtbar und frei von Schatten bleiben muss. Kleinere Abweichungen von Regeln werden zudem bei Kleinkindern berücksichtigt. Auch hier sollten aber auch keine stützenden Gegenstände oder Personen sichtbar sein. Um dies zu vermeiden, ist es beispielsweise auch möglich, das Kind auf einer weißen Decke liegend zu fotografieren.

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