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Auch für einen Kinderreisepass werden biometrische Passfotos benötigt, selbst wenn es sich beim Besitzer um ein Kleinkind oder Baby handelt. Die Passbild-Bestimmungen gelten in diesem Fall jedoch in etwas abgeschwächter Form.

Die allgemeinen Anforderungen an biometrische Passbilder gelten jedoch auch bei Kleinkindern und Babys. Die Ausnahmen betreffen je nach Alter lediglich:

  • die Blickrichtung,
  • den Gesichtsausdruck,
  • und die Position von Mund / Augen.

So dürfen Kleinkinder bspw. problemlos lächeln oder den Blick in weite Ferne (oder das nächstgelegene Spielzeug) richten, während Erwachsene mit neutraler Mine und geschlossenem Mund direkt in die Kamera schauen müssen.

Alle Besonderheiten für Kleinkinder und Babys sind in einem eigenen Abschnitt der Passbild-Bestimmungen aufgeführt.

Alter Besonderheiten
0 bis 6 Jahre Ausnahmen bzgl. Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung.
6 bis 10 Jahre Größere Toleranz bei der Anpassung des Gesichts an die Schablone.
ab 10 Jahre Gleiche Anforderungen und Strenge, wie bei Erwachsenen.

Wichtig ist, dass das Gesicht selbst bei Babys und Kleinkindern absolut frontal fotografiert werden muss. Die Kamera sollte daher mittig vor dem Gesicht und auf Augenhöhe gehalten werden. Wird das Gesicht bspw. etwas seitlich abgebildet oder von oben fotografiert, kann das Foto sehr leicht abgelehnt werden.

Fotografiert man als ein Erwachsener ein stehendes Kind, sollte man daher etwas in die Hocke gehen. Ein Baby lässt sich gut fotografieren, wenn es auf einem hellen Laken liegt. Die Kamera dann nur nicht parallel zum Untergrund ausrichten, sondern vertikal, als auch horizontal mittig vor dem Gesicht des Babys halten.

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