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Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können jedoch von dieser Regel ausgenommen werden. In NRW wird dies bspw. in § 1 Abs. 2 PAuswG NW geregelt (danke, Michael). Alles was dazu notwendig ist, ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Meldebehörde.

Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.

Was zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss:

  • ein Nachweis des ambulanten Pflegedienstes, Pflegeheims, des Krankenhauses oder Hausarztes,
  • der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person,
  • gültiger Personalausweis des Antragsüberbringers,
  • ggf. eine Vollmacht, die Befreiung in fremdem Namen durchführen zu dürfen.
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